Dride is an driving school company that specializes in teaching driving an help to get certificate to their learning customers..

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Anmeldung

    Unsere Preise

    AM/A1/A2/A

    450 Grundbetrag
    • 75€ pro Fahrstunde
    • 75€ pro Sonderfahrt
    • 70€ Theorieprüfung
    • 200€ Praktischeprüfung

    BF17/B/B197/B78

    450 Grundbetrag
    • 65€ pro Fahrstunde
    • 75€ pro Sonderfahrt
    • 70€ Theorieprüfung
    • 200€ Praktischeprüfung

    BE/B96

    450 Grundbetrag
    • 65€ pro Fahrstunde
    • 75€ pro Sonderfahrt
    • 70€ Theorieprüfung
    • 200€ Praktischeprüfung

    B196

    450 Grundbetrag
    • 65€ pro Fahrstunde
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    Unterricht

    Führerscheinklassen im Überblick

    Motorrad

    A

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Mindestalter: 21 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

     

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Eingeschlossene Klasse: AM

     

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

    Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

    Mindestalter: 18 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

     

    Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

    dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

    leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

    Mindestalter: 16 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: keine

     

    Auto

    B/BF17

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
    Eingeschlossene Klassen: AM und L

     

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
    Eingeschlossene Klassen: keine

     

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
    Eingeschlossene Klassen: keine

     

    Seit dem 20.12.2019 gestattet der Gesetzgeber Autofahrern und Autofahrerinnen mit dem Führerschein der Klasse B (vorher Führerschein Klasse 3), das Fahren von Motorrädern und Motorrollern bis 125 Kubikzentimetern (125ccm) und maximal 11 Kilowatt, entsprechend 15 PS Motorleistung, zu fahren.

    Mindestalter: 25

    Mindestens fünf Jahre Fahrerfahrung Klasse B

     

    title_shape_1Über Uns

    Fahrlehrer und Familienmensch mit Herz​

    Seit 2007 bin ich Fahrlehrer. Meine eigene Fahrschule habe ich schon vor 10 Jahren in München gegründet. Bei mir Fahren zu lernen heißt, dich so auf den Verkehr vorzubereiten, dass du souverän auf den Straßen unterwegs sein kannst. Eine solide Ausbildung liegt mir sehr am Herzen. Sicherheit kommt vor Allem. Meine Erfahrung von mehr als 17 Jahren unterstützt dich auf Deinem Weg zum Führerschein.
     

    title_shape_1_whiteKontakt & Fragen

    Einfach Anrufen oder stelle deine Frage per Formular.

    Telefon: 01573/8805682

    Jeder Schüler lernt individuell schnell und dadurch entstehen auch andere Kosten. Grundbetrag 450€ , Theorie Prüfung 70€, Praktische Prüfung 250€ 12 x Sonderfahrten a‘ 75€ also 900€ und die dazugehörigen Fahrstunden a‘ 65€

    Mit Theorie und Fahrstunden kannst du ab der Anmeldung sofort loslegen. Den Theorieunterricht 12 x Grundstoff / 2 x Klassenspezifisch besuchen. Mit dem Start der Sonderfahrten bist du auf eine weitere Lernebene gerutscht. Die 12 Sonderfahrten setzen sich aus 5 x Überland,  4 x Autobahn,  3 x Nachtfahrt zusammen. Wenn die Reifestufe der FahrSchAusb. erreicht ist können wir die praktische Prüfung absolvieren.

    Beim zuständigen Landratsamt gibst du an welche Führerscheinklasse du benötigst. Du brauchst: biometrisches Passfoto, Erste Hilfe Kurs und ein gültigen Sehtest. Wir buchen  erst einen Prüfungstermin, wenn der Antrag nach Bearbeitung des Amtes bei uns eingegangen ist.

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